1. Kann ich als Privatkunde direkt über Discovergy einen Smart Meter bestellen?
Es tut uns sehr leid, dass das nicht möglich ist, aber derzeit sind unsere Smart Meter nur erhältlich über bestimmte Partnerunternehmen, die die Vermarktung unserer Messtechnik für uns übernehmen. So können wir uns dem widmen, was wir am besten können: die Durchführung und Installation moderner Messtechnik unter Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
Unter den Unternehmen, die unsere Smart Meter vertreiben, gibt es bedeutende Player aus der Energieversorgung, der Photovoltaiktechnik oder der Immobilienwirtschaft. In Kürze werden wir eine Liste der Vertriebspartner veröffentlichen, bei denen Sie einen Smart Meter bestellen können.
2. Ich habe dennoch Interesse an einem Discovergy Smart Meter. Kann ich mich für einen Smart Meter vormerken lassen, damit ich bei Verfügbarkeit von einem der Discovergy Partnerunternehmen informiert werde?
Ja, Sie können sich über unser Formular vormerken lassen und uns dabei einige Informationen zu Ihrem Stromanschluss (Zähleranzahl, gewünschte Auflösung der Messwerte, Postleitzahl, etc.) hinterlassen. Sobald ein unserer Partner das passende Smart Meter Angebot für Sie hat, werden wir Sie umgehend informieren.
3. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Smart Meter bei einem Discovergy Partner bestellen zu können?
Im Prinzip können alle Stromverbraucher, die das Angebot eines unserer Vertriebspartner wahrnehmen möchten, einen Smart Meter von Discovergy erhalten. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Besitzer oder Mieter Anschlussnehmer oder -nutzer eines Stromzahlpunktes sind und bereits über einen Stromzähler zur Abrechnung des Stromverbrauches verfügen – entweder den analogen, schwarzen Ferraris-Zähler oder einen modernen digitalen Zähler ohne Datenübertragung.
4. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich zu einem Discovergy Smart Meter wechseln?
So wie Sie die freie Wahl bei Ihrem Energieversorger haben, so können Sie sich auch Ihren Messstellenbetreiber und Messdienstleister selbst aussuchen. Dies ist im Messstellenbetriebsgesetz (§5) festgelegt:
§ 5 Auswahlrecht des Anschlussnutzers
(1) Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb anstelle des nach § 3 Absatz 1 Verpflichteten von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Absatz 2 gewährleistet ist.
(2) Der neue und der bisherige Messstellenbetreiber sind verpflichtet, die für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Verträge abzuschließen und einander die dafür erforderlichen Daten unverzüglich zu übermitteln. Der bisherige Messstellenbetreiber hat personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, es sei denn, Aufbewahrungsvorschriften bestimmen etwas anderes.
Diesen Beschluss nutzen unsere Partner, um ihren Kunden unsere Discovergy Smart Meter anzubieten.
5. Kann ich den intelligenten Stromzähler von Discovergy mit jedem Stromanbieter nutzen?
Ja, in Deutschland sind Stromlieferung und Messstellenbetrieb komplett voneinander getrennt und unsere Smart Meter können deshalb mit jedem Stromversorger genutzt werden. Das bedeutet, dass Sie auch mit Discovergy als Ihr wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Stromanbieter jederzeit wechseln können. Eine Ausnahme kann es dennoch geben: Haben Sie unseren Smart Meter über einen Discovergy Partner bestellt, der selbst ein Stromanbieter ist, gelten natürlich die im Stromliefervertrag vereinbarten Konditionen und Mindestlaufzeit.
6. Kann ich den Discovergy Zähler mit jedem Internetanbieter nutzen?
Sollten Sie sich bei der Übertragung der Messwerte für eine LAN-Anbindung entscheiden, kann der Discovergy Zähler mit jedem Internetanbieter genutzt werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch unbedingt die Nutzung einer Internetflatrate, da der Discovergy Zähler kontinuierlich Daten übermittelt. Pro Monat kommt so ein Übertragungsvolumen von derzeit ungefähr zwischen 350 und 500 MB pro SLP-Zähler zustande.
7. Ich bin Mieter: Kann ich einen Discovergy Stromzähler trotzdem nutzen?
Auch als Mieter können Sie das Discovergy Angebot problemlos nutzen: Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (§ 5) hat jeder Stromkunde das Recht, seinen Messstellenbetreiber frei zu wählen.
Nur in einem Fall kann dieses Recht eingeschränkt werden: Wenn der Eigentümer Ihrer Immobilie von seinem Recht Gebrauch macht einen einzigen Messstellenbetreiber für die gesamte Liegeschaft zu wählen (Liegenschaftsmodell gemäß §6 des Messstellenbetriebsgesetzes). Weitere Informationen über dieses Thema erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
8. Sind über Discovergy Partner intelligente Gaszähler erhältlich?
Nein, momentan können keine Gaszähler über Partner bestellt werden. Wir arbeiten daran, damit wir in Zukunft wieder bundesweit die Installation und Betrieb von Gaszählern anbieten können.