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FAQ - Häufige gestellte Fragen zu den Discovergy Smart Meter

Bestellen

1. Kann ich als Privatkunde direkt über Discovergy einen Smart Meter bestellen?

Es tut uns sehr leid, dass das nicht möglich ist, aber derzeit sind unsere Smart Meter nur erhältlich über bestimmte Partnerunternehmen, die die Vermarktung unserer Messtechnik für uns übernehmen. So können wir uns dem widmen, was wir am besten können: die Durchführung und Installation moderner Messtechnik unter Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.


Unter den Unternehmen, die unsere Smart Meter vertreiben, gibt es bedeutende Player aus der Energieversorgung, der Photovoltaiktechnik oder der Immobilienwirtschaft. In Kürze werden wir eine Liste der Vertriebspartner veröffentlichen, bei denen Sie einen Smart Meter bestellen können.

2. Ich habe dennoch Interesse an einem Discovergy Smart Meter. Kann ich mich für einen Smart Meter vormerken lassen, damit ich bei Verfügbarkeit von einem der Discovergy Partnerunternehmen informiert werde?

Ja, Sie können sich über unser Formular vormerken lassen und uns dabei einige Informationen zu Ihrem Stromanschluss (Zähleranzahl, gewünschte Auflösung der Messwerte, Postleitzahl, etc.) hinterlassen. Sobald ein unserer Partner das passende Smart Meter Angebot für Sie hat, werden wir Sie umgehend informieren.

3. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Smart Meter bei einem Discovergy Partner bestellen zu können?

Im Prinzip können alle Stromverbraucher, die das Angebot eines unserer Vertriebspartner wahrnehmen möchten, einen Smart Meter von Discovergy erhalten. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Besitzer oder Mieter Anschlussnehmer oder -nutzer eines Stromzahlpunktes sind und bereits über einen Stromzähler zur Abrechnung des Stromverbrauches verfügen – entweder den analogen, schwarzen Ferraris-Zähler oder einen modernen digitalen Zähler ohne Datenübertragung.

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich zu einem Discovergy Smart Meter wechseln?

So wie Sie die freie Wahl bei Ihrem Energieversorger haben, so können Sie sich auch Ihren Messstellenbetreiber und Messdienstleister selbst aussuchen. Dies ist im Messstellenbetriebsgesetz (§5) festgelegt:


§ 5 Auswahlrecht des Anschlussnutzers


(1) Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb anstelle des nach § 3 Absatz 1 Verpflichteten von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Absatz 2 gewährleistet ist.


(2) Der neue und der bisherige Messstellenbetreiber sind verpflichtet, die für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Verträge abzuschließen und einander die dafür erforderlichen Daten unverzüglich zu übermitteln. Der bisherige Messstellenbetreiber hat personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, es sei denn, Aufbewahrungsvorschriften bestimmen etwas anderes.


Diesen Beschluss nutzen unsere Partner, um ihren Kunden unsere Discovergy Smart Meter anzubieten.

5. Kann ich den intelligenten Stromzähler von Discovergy mit jedem Stromanbieter nutzen?

Ja, in Deutschland sind Stromlieferung und Messstellenbetrieb komplett voneinander getrennt und unsere Smart Meter können deshalb mit jedem Stromversorger genutzt werden. Das bedeutet, dass Sie auch mit Discovergy als Ihr wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Stromanbieter jederzeit wechseln können. Eine Ausnahme kann es dennoch geben: Haben Sie unseren Smart Meter über einen Discovergy Partner bestellt, der selbst ein Stromanbieter ist, gelten natürlich die im Stromliefervertrag vereinbarten Konditionen und Mindestlaufzeit.

6. Kann ich den Discovergy Zähler mit jedem Internetanbieter nutzen?

Sollten Sie sich bei der Übertragung der Messwerte für eine LAN-Anbindung entscheiden, kann der Discovergy Zähler mit jedem Internetanbieter genutzt werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch unbedingt die Nutzung einer Internetflatrate, da der Discovergy Zähler kontinuierlich Daten übermittelt. Pro Monat kommt so ein Übertragungsvolumen von derzeit ungefähr zwischen 350 und 500 MB pro SLP-Zähler zustande.

7. Ich bin Mieter: Kann ich einen Discovergy Stromzähler trotzdem nutzen?

Auch als Mieter können Sie das Discovergy Angebot problemlos nutzen: Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (§ 5) hat jeder Stromkunde das Recht, seinen Messstellenbetreiber frei zu wählen.


Nur in einem Fall kann dieses Recht eingeschränkt werden: Wenn der Eigentümer Ihrer Immobilie von seinem Recht Gebrauch macht einen einzigen Messstellenbetreiber für die gesamte Liegeschaft zu wählen (Liegenschaftsmodell gemäß §6 des Messstellenbetriebsgesetzes). Weitere Informationen über dieses Thema erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

8. Sind über Discovergy Partner intelligente Gaszähler erhältlich?

Nein, momentan können keine Gaszähler über Partner bestellt werden. Wir arbeiten daran, damit wir in Zukunft wieder bundesweit die Installation und Betrieb von Gaszählern anbieten können.

Kosten und Vertrag

1. Was kostet mich der Intelligente Stromzähler von Discovergy?

Aufgrund unterschiedlicher Produktzusammenstellungen oder technischer Anforderungen des jeweiligen Partners können wir Ihnen zu den Preisen leider keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren ausgewählten Discovergy Partner, bei dem Sie den Smart Meter bestellen möchten.

2. Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit für den intelligenten Stromzähler von Discovergy?

Nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge bieten in der Regel unsere Partner lediglich Privatkundenverträge mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren an. Nach dieser vereinbarten Zeitspanne verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, wenn der Kunde zugestimmt hat. Ist dies nicht der Fall, kann der Vertrag monatlich gekündigt werden. Diese Konditionen gelten nicht für Gewerbekunden, bei denen die Mindestvertragslaufzeit vom abgeschlossenen Vertrag mit dem jeweiligen Discovergy Geschäftspartner abhängt.

3. Habe ich als Anschlussnehmer rechtliche Verpflichtungen beim Wechsel des Stromzählers?

Ja, es gibt rechtliche Verpflichtungen, aber mit Ihrer Bestellung über unseren Partner erteilen Sie uns die Vollmacht, in Ihrem Namen die rechtlichen Anforderungen aus dem § 14 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) abzuwickeln:


§ 14 Wechsel des Messstellenbetreibers

(1) Ein Anschlussnutzer hat seinem Messstellenbetreiber in Textform zu erklären, dass er beabsichtigt, nach § 5 Absatz 1 einen anderen Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb zu beauftragen. Die Erklärung nach Satz 1 muss folgende Angaben enthalten:

1. den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Anschlussnutzers sowie bei Unternehmen, die in das Handelsregister eingetragen sind, das Registergericht und die Registernummer,

2. die Entnahmestelle mit Adresse, Zählernummer oder den Zählpunkt mit Adresse und Nummer,

3. den Namen und die ladungsfähige Anschrift des neuen Messstellenbetreibers sowie bei Unternehmen, die in das Handelsregister eingetragen sind, das Registergericht und die Registernummer, und

4. den Zeitpunkt, zu dem der Wechsel vollzogen werden soll.


(2) Soweit die Bundesnetzagentur eine Festlegung nach § 47 Absatz 2 Nummer 5 und 7 getroffen hat, müssen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Energielieferanten und Bilanzkreisverantwortliche für Durchführung und Abwicklung des Wechsels des Messstellenbetreibers das festgelegte Verfahren und Format nutzen.


(3) Für den Wechsel des Messstellenbetreibers darf kein gesondertes Entgelt erhoben werden.

4. Ändert sich mit der Entscheidung, den Stromzähler zu wechseln, auch automatisch mein Stromanbieter oder Stromtarif?

Natürlich nur in dem Fall, dass Sie Ihren Discovergy Smart Meter in Kombination mit einem neuen Stromtarif bestellt haben.

5. Hat der Zählerwechsel Auswirkungen auf meine Stromrechnung?

Wenn Sie den Discovergy Zähler nicht über Ihren Stromanbieter bestellt haben, hat der Zählerwechsel keine direkten Auswirkungen auf Ihre Stromrechnung und Sie werden diese unverändert von Ihrem Stromanbieter erhalten. Mit Nutzung des Discovergy Smart Meters sollen jedoch die beiden Rechnungspositionen Messstellenbetrieb und Messung auf der Abrechnung Ihres Stromanbieters entfallen. Abhängig vom Netzgebiet sind dies ca. 15 bis 25 € pro Jahr.

6. Mein Stromanbieter berechnet mir Zähler und/oder Messung, obwohl Discovergy mein Messstellenbetreiber ist und ich meinen Zähler nicht über ihn bestellt habe. Was ist zu tun?

Leider tun sich einige wenige Stromanbieter immer noch schwer damit, die korrekten Kosten für Messstellenbetrieb und Messdienstleistung (MSB/MDL) abzurechnen (ca. 15 bis 25 € pro Jahr abhängig vom Netzgebiet). Diese sind bei Nutzung des Discovergy Zählers 0,00 €, da Discovergy oder unsere Partner die Messentgelte direkt mit dem Kunden abrechnen.


Falls die Abrechnung Ihres Stromanbieters fehlerhaft ist, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen. Dabei helfen wir Ihnen gerne, indem wir Ihnen ein vorformuliertes Widerspruchsschreiben zur Verfügung stellen. Dieses können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: Widerspruch der Messstellenkosten.

Übrigens: Bitte vergewissern Sie sich zunächst, dass die Abrechnung tatsächlich fehlerhaft ist und Ihr Stromanbieter nicht nur die "anteiligen" Kosten für Ihren alten Zähler in Rechnung gestellt hat.

7. Was passiert, wenn ich umziehe?

Selbstverständlich können Sie auch nach dem Umzug (innerhalb Deutschlands) weiterhin einen intelligenten Stromzähler von Discovergy nutzen. Bestellen Sie dafür einfach über Ihr bestehendes Nutzerkonto einen Zähler für Ihr neues Zuhause. Bitte vergessen Sie nicht, den nicht mehr benötigten alten Zähler zu kündigen, damit wir Ihnen dafür nach Ablauf der verbleibenden Restlaufzeit keine weiteren Kosten mehr berechnen. Natürlich haben Sie weiterhin Zugriff auf Ihre historischen Verbrauchsdaten bis zu dem Zeitpunkt Ihres Auszugs.


Übrigens: Falls Ihr Nachmieter Kunde bei Discovergy wird, entfällt die Installationsgebühr und wir schreiben Ihnen die Restlaufzeit des alten Zählers auf Ihren neuen Zähler gut.

8. Mein Messstellenbetriebsvertrag mit einem Partner läuft aus, aber ich möchte meinen Smart Meter behalten. Was ist zu tun?

Um unsere intelligenten Zähler und das Energieportal nach Ablauf des Vertrages mit einem unserer Partner weiterzunutzen, können Sie als Privatkunde zu uns wechseln. Dafür müssen Sie nur unser Vertragsübernahmeformular ausfüllen und dieses an uns weiterleiten.

9. Wie kann ich auf dem Discovergy Energieportal meine Zahlungsdaten eingeben oder modifizieren?

Wenn Sie direkter Kunde von Discovery sind, erfolgt die Zahlung Ihres Messentgeltes ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Ihre Ermächtigung, Bankverbindung und Rechnungsadresse können Sie ganz einfach auf dem Discovergy Energieportal in drei einfachen Schritten hinterlegen: Loggen Sie sich bitte in unser Portal ein und klicken Sie rechts oben auf die grüne Schaltfläche mit Ihrer E-Mail-Adresse und anschließend auf Rechnungen. Alternative können Sie als direkten Zugang diesen Link nutzen: my.discovergy.com/billing.

Installation

1. Was passiert nach der Bestellung über einen unserer Geschäftspartner?

Sobald der Geschäftspartner, über den Sie Ihren Smart Meter beauftragen haben, uns Ihre Bestellung weitergegeben hat, wird diese auf Richtigkeit geprüft. Anschließen kontaktieren wir Sie zur Vereinbarung eines Installationstermins. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 8 Wochen, wobei die Wartezeit je nach Region, Auftragsvolumen oder Verfügbarkeit von Gateways und Zähler länger ausfallen kann.


Mit Ihrer Terminbestätigung werden wir dann Ihren Verteilnetzbetreiber kontaktieren und den Messstellenwechsel anmelden. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern, als zum Installationstermin anwesend zu sein. Nach dem erfolgreichen Abgleich mit Ihrem Verteilnetzbetreiber wird die Installation Ihres Smart Meters durch einen unserer Installateure am vereinbarten Datum vorgenommen.

2. Wie wird der Installationstermin vereinbart

Der Installationstermin wird mit Ihnen per E-Mail vereinbart und Sie erhalten alle relevanten Termininformationen per E-Mail.

3. Wie läuft die Installation ab?

Sobald unser Monteur bei Ihnen vor Ort ist, besichtigt er zuerst den Zählerstandort und prüft die Internetanbindung. Wenn der Zählerstandort in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, kann unser Monteur mit der Demontage Ihres alten Zählers beginnen. Ist Ihr alter Zähler ausgebaut, beginnt unser Monteur mit der Montage Ihres neuen Discovergy Zählers. Zum Installationsabschluss stellt unser Monteur noch die Datenanbindung des Zählers her.

4. Was muss ich für die Installation vorbereiten?

Damit die Installation Ihres neuen Discovergy Zählers schnell und reibungslos verläuft, können Sie den Wechsel vorbereiten: Zum einen ist es wichtig, dass Ihr Zählerschrank zugänglich und freigeräumt ist.


Darüber hinaus muss Ihr neuer Smart Meter mit dem Internet verbunden werden. Befindet sich Ihr Internetanschluss in der Nähe des Zählers, lässt sich eine direkte Verbindung per LAN-Kabel herstellen. Falls die Entfernung zwischen Zähler und Internetanschluss zu groß ist, kann eine GSM-Internetverbindung über das Mobilfunknetz bereitgestellt werden. Unser Smart Meter sendet standardmäßig Ihre Verbrauchswerte in 15-Minuten-Intervallen via Mobilfunk. Live-Daten setzen eine kundeneigene LAN-Verbindung oder aufpreispflichtige Mobilfunkoption voraus.

5. Wird der Strom für die Installation abgeschaltet?

Für den Zählerwechsel ist es notwendig, dass unser beauftragter Installateur den Strom für fünfzehn bis dreißig Minuten abschaltet. Um mögliche Schäden durch plötzliche Unterbrechung des Stroms zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sämtliche Elektrogeräte für diesen Zeitraum auszuschalten.

6. Wie lange dauert die Installation?

Der Austausch Ihres alten Zählers durch unseren Discovergy Zähler dauert meistens eine Stunde.

7. Wer nimmt den Zählerwechsel vor?

Durchgeführt wird Ihr Zählerwechsel durch einen unserer beauftragten und erfahrenen Installateure. Alle unsere Installateure sind zertifiziert und besitzen langjährige Berufserfahrung.

8. Was passiert mit meinem alten Zähler?

Ihr alter ausgebauter Zähler wird von uns an Ihren alten Messstellenbetreiber gesendet. Des Weiteren wird der Zählerstand Ihres alten Zählers dokumentiert und an Ihren Verteilnetzbetreiber übermittelt.

9. Was passiert, wenn es Probleme bei der Installation gibt?

Wie auch im Alltag kann es leider auch beim Zählerwechsel zu unvorhergesehenen Problemen kommen. Sollten Probleme auftreten, dokumentiert unser Installateur diese und kontaktiert noch bei Ihnen vor Ort unseren technischen Support, um eine Lösung zu finden. Daraufhin wird sich unser Support umgehend bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen und mit Ihnen einen neuen Termin zu vereinbaren.

Datenanbindung

Wie werden die Messwerte unserer intelligenten Stromzähler übermittelt?

Standardmäßig werden die Messwerte unserer intelligenten Stromzähler von dem Smart Meter Gateway – dem Kommunikationsmodul unserer Zähler – via Mobilfunk übermittelt.


Sollte mangels Empfangs keine Mobilfunkanbindung möglich sein, kann die Übermittlung der Messwerte alternativ durch eine LAN-Anbindung erfolgen.

Was ist bei der LAN-Anbindung zu beachten?

Die LAN-Anbindung muss direkt an den Kunden-Router per Ethernet erfolgen.


Bei der Verwendung von Ethernet ist sicherzustellen:

  • Verfügbarkeit eines freien Ports am Router für das Smart Meter Gateway.
  • Verfügbares LAN-Kabel zum Zähler.
  • Hinreichende Länge des Kabels.
  • Zuführung des Kabels in den Zählerschrank durch den anlagenseitigen Anschlussraum, so dass der Zählerschrank nach Verkabelung auch geschlossen werden kann.

Mit welchen Auflösungen werden die Messwerte übertragen?

Die Häufigkeit bzw. Auflösung bei der Übertragung der Messwerte ist essentiell, denn von dieser hängt maßgeblich ab, wie tief und detailliert der Stromverbrauch auf unserem Portal dargestellt werden kann. Sowohl die Art die Anbindung als auch die Auflösung der Datenübertragung werden direkt bei der Bestellung (Schritt Datenanbindung) ausgewählt.


Folgende Auflösungen werden aktuell durch Discovergy unterstützt:


15-Minuten-Werte (Mobilfunk). Der Zähler baut eine Verbindung über Mobilfunk auf und versendet einen Wert alle 15 Minuten.


Sekundenwerte (LAN-Kabel). Der Zähler wird über ein reguläres LAN-Kabel mit Ihrem Router verbunden.


Sekundenwerte (Mobilfunk). Der Zähler baut eine Verbindung über Mobilfunk auf und versendet die Sekundenwerte in minütlichem Takt.


Minutenwerte (Mobilfunk). Der Zähler baut eine Verbindung über Mobilfunk auf und versendet einen Wert pro Minute.


PRAXISTIPP: Achten Sie bitte darauf, dass bei eHZ-Zählern die Datenanbindung zwischen Zähler und Gateway via wireless M-Bus mit Übertragungsintervallen von 20 Sekunden bis 1 Minute erfolgt.

Mit welcher Auflösung bei der Datenübertragung wird die Discovergy-Geräteerkennung unterstützt?

Die Discovergy Geräteerkennung wird aktuell lediglich mit Sekundenwerten – via LAN oder Mobilfunk – unterstützt.


PRAXISTIPP: Achten Sie bitte darauf, dass bei den eHZ-Zählern die Datenanbindung zwischen Zähler und Gateway via wireless M-Bus mit Übertragungsintervallen von 20 Sekunden bis 1 Minute erfolgt. Die Geräteerkennung und Drei-Phasen-Ansicht werden aus diesem Grund in unserem Portal und in der Discovergy App nicht unterstützt.

Dürfen unsere intelligenten Stromzähler mit Powerline verbunden werden?

Eine Powerline (PLC)-Anbindung ist aufgrund der hohen Fehleranfälligkeit bei der Übermittlung von Messwerten in den letzten Jahren und den damit verbundenen kostenintensiven Servicefahrten nicht mehr als Angebot von unserer Seite verfügbar. Für Powerline wird aus diesem Grund auch keine Unterstützung im Kundenservice durch Discovergy bereitgestellt.

Wie kann der intelligente Zähler angeschlossen werden, wenn weder Mobilfunkempfang noch ein LAN-Anschluss vorhanden sind?

Bei schwierigen Empfangssituationen kann eine Mobilfunkantenne in einen Bereich mit Mobilfunkempfang von dem Discovergy Monteur verlegt werden.


Von Kunden ist zu überprüfen, ob ein geeigneter Standort für eine solche Antenne vorhanden ist und wie gut der Mobilempfang hier ausfällt  das testen Sie am besten mit Ihrem Smartphone.


Entscheidet sich der Kunde trotzt mangelndes Mobilfunkempfangs oder LAN-Anschlusses für den Einsatz einer Mobilfunkantenne und die Installation muss abgebrochen werden, weil die Verbindung des Zählers nicht möglich war, hat der Kunde alle durch die Installation verursachten Kosten zu tragen.


PRAXISTIPP: Sollte eine LAN- oder Mobilfunk-Anbindung (ohne Antenne) im Raum des Zählerschrankes nicht möglich sein, raten wir ausdrücklich davon ab, einen Discovergy Zähler zu bestellen.

Zähler und Portal

1. Was können intelligente Zähler von Discovergy?

Unsere Zähler erfassen sämtliche Leistungswerte sekundengenau auf drei Phasen. Alle Messdaten werden vom Smart Meter Gateway verschlüsselt an unser Rechenzentrum in Deutschland zur Speicherung und Verarbeitung übertragen. Dort werden die Daten von Algorithmen ausgewertet und in unserem Kundenportal und unserer App übersichtlich dargestellt.


Unsere Kunden profitieren durch

  • die Darstellung Ihres Verbrauchs in Echtzeit, damit Sie jederzeit wissen, welche Energiekosten auf Sie zukommen.
  • ein intelligentes Energiemanagement für Energieerzeuger. So managen Sie Ihren Stromverkauf und verbessern Ihren Eigenverbrauch.
  • Transparenz für einzelne Geräte und Anlagen.

2. Welche Funktionen bietet das Discovergy Portal?

Das Discovergy Portal bietet bewussten Stromverbrauchern eine Vielfalt an Funktionen und Ansichten. Eine ausführliche Beschreibung unserer Funktionen finden Sie auf unserer Webseite unter den folgenden Links:


3. Gibt es das Discovergy Portal auch als App?

Ja. Mit der Discovergy App behalten Sie Ihren Energieverbrauch jederzeit und überall im Blick und haben auch unterwegs die Gewissheit, dass zu Hause alles in Ordnung ist.


Die App ist sowohl für iOS als auch für Android verfügbar:

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4. Wo finde ich die Zählernummer meines Stromzählers?

Ihre Zählernummer wird Ihnen im Portal angezeigt, wenn Sie mit dem Mauszeiger für eine Sekunde über der Zählerstandanzeige oben rechts schweben bleiben. Sie finden die Zählernummer außerdem in Ihrer Rechnungsbeschreibung unter http://my.discovergy.com/billing


Beispielbilder und weitere Infos zur Zählernummer finden Sie auch hier in unserem Forum.

5. Kann ich meinen Zähler mit anderen teilen?

Sie können andere Personen dazu einladen, den Verbrauch von Ihrem intelligenten Discovergy Zähler einzusehen. Klicken Sie dafür einfach auf das Icon Smart Meter und tragen Sie die E-Mail-Adresse des Empfängers ein.


Im Menü neben dem Zähler können Sie unter Einstellungen verschickte Einladungen verwalten und natürlich auch jederzeit wieder löschen.

6. Kann ich Zählerstände exportieren?

Im Webportal haben Sie oben rechts im Menü unter „Export“ die Möglichkeit, Ihre Zählerstände als CSV-Datei zu exportieren. In bestimmten Fällen, z.B. wenn Sie die Daten automatisch weiterverarbeiten wollen, ist der Zugriff auf Ihre Zählerstände über unsere API vorzuziehen.

Anlagenbetreiber

Ich bekomme demnächst eine Erzeugungsanlage und ich möchte Discovergy mit dem Messstellenbetrieb beauftragen.

Das ist möglich, wenn Sie Ihre Bestellung bei einem unserer Geschäftspartner durchführen. Für die Installation des Zweirichtungszählers benötigen wir in der Regel lediglich die Zählernummer Ihres aktuellen Bezugszählers – oder des Messpunktes, durch den Ihr überschüssiger Strom eingespeist werden soll.


Ist bei Ihnen zusätzlich ein Produktionszähler erforderlich, weil dieser von Ihrem Netzbetreiber vorgeschrieben ist oder die Leistung Ihrer Anlage die gesetzlichen Grenzen (7 kWp) überschreitet, müssen Sie uns die Messlokationsnummer (Melo) Ihres künftigen Produktionszählers mitteilen. Diese bekommen Sie vom Netzbetreiber.


Für freiwillige Installationen von Produktionszählern ist eine Melo-Nummer nicht erforderlich, da Ihr Discovergy Zähler als Untermessung installiert wird.


PRAXISTIPP: Theoretisch soll die Anmeldung eines neuen Zählers auf Basis der Melo-ID kein Problem sein. In der Praxis treten jedoch häufig Probleme auf, weil die Netzbetreiber leider immer wieder diese Anmeldungen ablehnen. Daher unser Rat: Warten Sie am besten, bis Sie Ihren Produktionszähler von Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber installiert bekommen haben und bestellen Sie dann bei Discovergy Ihren smarten Produktionszähler, wenn Sie über die Nummer Ihres Produktionszählers verfügen. Damit soll alles reibungslos klappen.

Ich habe bereits einen Discovergy Zähler und ich bekomme eine Energieerzeugungsanlage. Muss mein Zähler ausgetauscht werden?

In der Regel nicht. Da unser am häufigsten eingesetzter Bezugszähler auch als Zweirichtungszähler funktionieren kann, ist lediglich eine Umstellung in unseren Systemen notwendig, damit Bezug und Einspeisung auf unserem Energieportal angezeigt werden können und Ihre Einspeisung automatisch an den zuständigen Netzbetreiber weitergegeben wird.


Für die Umstellung entsteht eine einmalige Gebühr in Höhe von 29 €. Um diese anzufordern, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an unseren Vertrieb.


Darüber hinaus müssen Sie bei Ihrem Netzbetreiber prüfen, ob Sie neben dem Zweirichtungszähler auch einen Produktionszähler benötigen. Diese sind aktuell bei einer Leistung ab 10 kWp in nahezu allen Netzgebieten pflichtig.

Ich verfüge bereits über Zweirichtungs- und Produktionszähler von Discovergy, es werden aber Produktion, Einspeisung, Bezug und Eigenverbrauch noch nicht in einer einzigen Ansicht angezeigt.

Die gemeinsame Visualisierung der Messwerte des Produktion- und Zweirichtungszählers erfolgt über einen sogenannten virtuellen Zähler, den wir für Sie kostenlos in unseren Systemen erstellen können.

Kann man die Messwerte von Wechselrichtern oder fremden Zählern auf dem Discovergy Portal visualisieren?

Nein, die Visualisierung von Messwerten von fremden Geräten ist leider nicht möglich. Eine Integration ist aufgrund der zahlreichen Gerätetypen und Herstellern auch nicht vorgesehen. Verfügt man über die notwendigen Programmierkenntnisse, kann die Discovergy API genutzt werden, um die Messwerte der Discovergy Zähler abzufragen und diese mit anderen Daten in einer eigenen Anwendung zusammenzubringen. Auch in unserem Forum finden Sie weitere Nutzer, die bereits eigene Anwendungen entworfen haben und diese der Community zur Verfügung stellen.


Um diese Ansicht anzufordern, wenden Sie sich an unseren Support über unser Kontaktformular mit dem Betreff „Zweirichtungs- und Produktionszähler: Erstellung gesamter Ansicht“.

Ich plane, ein Balkonkraftwerk bzw. PV-Guerrilla anzuschaffen. Eignen sich dafür die Discovergy Zähler?

Aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen und Regelungen je nach Netzbetreiber sind Balkonkraftwerke ein Thema für sich. Deshalb haben wir alle Fragen rund um Balkonkraftwerke, die unsere Kernkompetenz – den intelligenten Messstellenbetrieb – betreffen, auf diesem separaten Blogbeitrag beleuchtet.

Wie erfolgt die Übertragung der Messwerte meiner Erzeugungsanlage?

Für die intelligenten Stromzähler, die bei Erzeugungsanlagen eingesetzt werden, gelten dieselben technischen Eigenschaften, die im FAQ-Block zur Datenanbindung zu lesen sind.


Bei Kunden mit Zweirichtungs- und Produktionszähler ist allerdings eine Besonderheit zu berücksichtigen. Hierbei sorgt ein einziges Gateway dafür, dass die Daten beider Zähler übermittelt werden. Das Gateway ist in der Regel in den Zweirichtungszähler integriert, während die Datenanbindung zwischen Produktionszähler und Gateway über ein wireless M-Bus-Modul erfolgt.


Die Nutzung des wireless M-Bus-Modules schränkt die Auflösung der Messwerte ein, sodass bei dem Produktionszähler maximal einen Wert jede 15 oder 20 Sekunden übermittelt werden kann. Das bedeutet in der Praxis: Sekundenwerte – via Mobilfunk oder LAN – sind bei dem Zweirichtungszähler möglich, nicht aber beim Produktionszähler.

Meine Frage als Anlagenbetreiber ist nicht in diesen FAQs zu finden.

Schauen Sie gerne auch in unserem Discovergy Forum vorbei und werfen Sie einen Blick darauf, ob Ihre Frage hier bereits gestellt oder beantwortet wurde. Hier finden Sie eine breite Community von Anlagenbetreibern, stets im regen Austausch untereinander, aber auch Discovergy Mitarbeiter, die bei Support-Anfragen weiterhelfen.

Geräteerkennung

1. Geräteerkennung? Wie kann das funktionieren?

Unter Geräteerkennung verstehen wir die Möglichkeit, genau zu erfahren, welches spezifische Gerät zu einem beliebigen Zeitpunkt wie viel Strom verbraucht hat. Technisch möglich ist das, weil jedes Gerät seine ganz individuellen Spuren hinterlässt. Trivial ist es bei vielen Geräten allerdings nicht – weil sich beispielsweise die Spuren von Glühbirnen nicht so deutlich unterscheiden lassen wie das zyklische Verbrauchsprofil eines Kühlschranks. Daher ist der elektrische Fingerabdruck bei manchen Gerätetypen leichter zu erkennen, bei anderen Gerätetypen deutlich schwieriger. Komplexe Algorithmen suchen nach solchen Fingerabdrücken und Mustern und können dank maschinellen Lernverfahren diese auch bestimmten Geräten zuordnen.

2. Welche Geräte kann Discovergy erkennen?

Die automatische Geräteerkennung ist ein noch sehr junges Forschungsgebiet. Discovergy ist einer der Vorreiter auf diesem Gebiet. Bereits heute können wir in der Regel schon zwischen 50 und 70% des Stromverbrauchs eines Haushalts entschlüsseln. Gemeinsam mit anderen Unternehmen, Forschungsinstituten und Universitäten arbeiten intensiv daran, die automatische Geräteerkennung weiter zu verbessern.


Aktuell unterstützen wir die Erkennung von:


Backofen

Durchlauferhitzer

Kühlschrank

Waschmaschine

Spülmaschine

Wäschetrockner


Der Verbrauch der an einem bestimmten Tag nicht unterschritten wird, wird als Grundlast zusammengefasst.


Weitere Geräte sind in Vorbereitung und werden aktuell unter zusammengefasst.

3. Kann ich meine persönliche Geräteerkennung verbessern?

Um Ihre gerätespezifische Energiebilanz zu optimieren, benötigen wir zusätzliche Angaben in Ihrem Profil. Diese Angaben sind erforderlich, um unsere Algorithmen der Geräteerkennung auf Ihren persönlichen Haushalt zu adaptieren. Sie können Ihr Profil in unserem Portal oder in unserer App unter “Profil” vervollständigen.

4. Ich kann die Geräteerkennung bei mir nicht finden: Wie kann ich diese aktivieren?

Wenn Sie einen Discovergy SLP-Zähler für Ihren privaten Haushalt besitzen, können Sie unsere Geräteerkennung nutzen. Damit erhalten Sie zukünftig Ihren Energieverbrauch aufgeschlüsselt auf einzelne verbrauchsrelevante Geräte.


Schreiben Sie uns dafür einfach eine E-Mail mit dem Schlagwort “Geräteerkennung aktivieren”. Bitte beachten Sie, dass unsere Geräteerkennung mit dem Discovergy Zweirichtungszähler für Energieerzeuger oder dem RLM-Zähler aktuell leider nicht unterstützt wird. Wir arbeiten daran, diese Funktion zukünftig für alle Zähler anzubieten.

Über die Discovergy API

1. Können Zählerdaten von Discovergy über eine API in eigene Anwendungen eingebunden werden?

Ja, zur Einbindung der Zählerdaten in eigene Anwendungen bietet Discovergy den Zugriff über eine API, deren Dokumentation unter folgender URL erreichbar ist: https://api.discovergy.com/docs/

2. Ich habe mehrere Zähler in meinem Account und möchte die Zählerstände gerne automatisiert über die API abfragen . Welchen Identifier muss ich verwenden?

Über den Endpoint “meters” können Sie abfragen, zu welchen Zählern Sie Zugang haben. Als Return bekommen Sie dann alle für Sie freigegebenen Zählertypen und die jeweilige Seriennummer, die in der API als Identifier genutzt werden.

3. Gibt es eine Möglichkeit SSO-Lösungen durch einen Website Access Code zu nutzen?

Ja, wir haben den Website Access code eigens für die SSO Anbindung zur Verfügung gestellt. Die Schritte sind dabei wie folgt


Die Schritte sind dabei wie folgt:

1. Applikation berechtigt sich gegenüber der Discovergy API

2. Erstellung des Website Access Code für einen zugeordneten Benutzer

3. Generierung der URL, auf die der Anwender weitergeleitet werden kann.

4. Gibt es einen Testzugang zum Testen der API?

Alle Discovergy Accounts sind freigeschaltet für die Nutzung der API. Einen dedizierter Testzugang wird nicht benötigt.


Ein neuer Account kann unter https://my.discovergy.com/registration angelegt werden.


Mit diesem Zugang ist zunächst der Zugriff auf die API vorhanden. Werden zusätzlich auf existierende Zähler ein Zugriff benötigt, so reicht es, wenn der Nutzer (des existierenden Zählers) über die Einladen-Funktion die Freigabe für den neu erstellten Account einrichtet.

5. Ich habe eine Frage über die Discovergy API: Wo kann ich diese stellen?

Weitere Informationen über unsere API finden Sie in unserem Forum, wo Sie auch gerne Fragen zu unserer API stellen können.

Sicherheit und Datenschutz

1. Wie werden meine Daten bei Discovergy geschützt?

Als unabhängige Messstellenbetreiber haben die Informations-Sicherheitstandards Ihrer Daten für uns oberste Priorität. Wir geben Ihre persönlichen Daten niemals an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben uns dazu ausdrücklich angewiesen oder dies ist absolut notwendig, um rechtliche Vorschriften einzuhalten. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zum Nachweis unserer Informations-Sicherheitsstandards sind wir vom TÜV Rheinland gemäß der ISO-Norm ISO/IEC 27001:2013 zertifiziert. In einem jährlichen Überwachungsaudit weisen wir die stetige Weiterentwicklung unserer Informaations-Sicherheitsstandards nach.

2. Wie stellt Discovergy sicher, dass die Zähler und Zählerstände nicht manipuliert werden?

Einerseits werden die Zähler sowie das Smart Meter Gateway bei der Installation durch einen akkreditierten Elektrofachbetrieb verplombt. Dies verhindert einen unautorisierten Zugriff und damit eine Manipulation am Gerät selbst.


Der als Standard eingesetzte SLP-Stromzähler verfügt nur über eine unidirektionale D0-MSB-Schnittstelle, so dass eine Fernsteuerung des Zählers nicht möglich ist. Somit ist dieser Zählertyp einerseits nicht manipulierbar, andererseits können über ihn auch keine gewollten oder ungewollten Schalthandlungen durchgeführt werden.


Selbstverständlich ist es auch nicht möglich, die gemessenen Verbrauchsdaten des Zählers zu manipulieren. Sobald ein Zähler Messdaten schickt, bei dem nicht alle Info-Flags auf OK stehen (z.B. durch magnetische Manipulation, Abfall der Phasenleistung), wird dies durch das Discovergy Monitoring-Tool protokolliert und eine Meldung ausgelöst. Ein zusätzlicher Sicherheitscheck verhindert dass manipulierte Messdaten geringer sind als diejenigen, welche bereits auf dem Server liegen.

3. Wie stellt Discovergy sicher, dass Ihre Daten nicht unbefugt in fremde Hände gelangen?

Der Zugriff auf Ihre persönlichen Daten im Discovergy Portal erfolgt ausschließlich TLS-verschlüsselt und ist damit genauso sicher wie z.B. Onlinebanking. Alle Zugriffsversuche, auch die fehlgeschlagenen, werden protokolliert und automatisch analysiert. Passwörter und andere sensible Daten werden nur verschlüsselt gespeichert.


Die Verbrauchsdaten der Kunden werden ebenfalls nur in TLS-verschlüsselter Form (256 bit AES, TCP-Port 443, TCP-Sendebetrieb) vom Intelligenten Zähler zu den Discovergy-Servern übermittelt. Selbst wenn es jemandem gelingen sollte, die Datenpakete zwischen dem Zähler und den Servern abzufangen, lassen sich aufgrund der Verschlüsselung keinerlei Rückschlüsse auf den Verbrauch ziehen.


Die anonymisierten Messdaten und die personenbezogenen Daten liegen in getrennten Datenbanken.


Die Discovergy-Server stehen in einem sicheren Rechenzentrum in Deutschland und sind nur für autorisiertes Personal zugänglich.

4. Was können Sie selbst tun, um Ihre Daten zu schützen?

Wählen Sie ein möglichst sicheres Passwort. Ein sicheres Passwort sollte mindestens 8 Zeichen lang sein und nicht nur Buchstaben, sondern auch Ziffern und Sonderzeichen enthalten. Ein gutes Passwort sollte auch für jemanden der Sie gut kennt nicht zu erraten sein. Auch sollten Sie für Discovergy kein Passwort verwenden, das Sie bereits an anderer Stelle verwenden. Falls Sie Ihr Passwort aufschreiben, stellen Sie sicher, dass es nicht an Stellen aufbewahren, die für andere leicht zugänglich sind. Verwenden Sie Ihre Discovergy Zugangsdaten niemals per Telefon, per E-Mail oder auf einer anderen Webseite als das Discovergy Portal.


Installieren Sie regelmäßig die verfügbaren Sicherheitsupdates für Ihr Betriebssystem und Ihren Webbrowser.


Schützen Sie Ihren Computer zusätzlich durch ein Programm zum Schutz vor Viren und Spyware sowie durch eine persönliche Firewall.

Über Discovergy

1. Was macht Discovergy als Messstellenbetreiber?

Als Messstellenbetreiber ist Discovergy für den Einbau, den Betrieb, die Wartung sowie die Eichung Ihres Stromzählers zuständig. So wie Ihren Energieversorger können Sie auch Ihren Messstellenbetreiber frei auswählen und wechseln – als Hausbesitzer und Wohnungseigentümer, aber auch als Mieter.


Als unabhängiger, kundenorientierter Messstellenbetreiber setzen wir nur moderne Messtechnik ein. Beauftragen Sie Discovergy, ersetzen wir Ihren alten, analogen Stromzähler durch einen digitalen, intelligenten Stromzähler, der Ihre Verbrauchswerte in Echtzeit auf das Discovergy-Portal und auf unsere App überträgt. So wissen Sie immer genau, wie viel Strom Sie verbrauchen.

2. Ich möchte mit Discovergy zusammenarbeiten: Was muss ich tun?

Schauen Sie einfach auf unsere Seite Partner oder senden Sie uns gleich eine Partnerschaftsanfrage über dieses Kontaktformular. Damit wir Ihre Anfrage unverzüglich bearbeiten können, beschreiben Sie bitte so ausführlich wie möglich Ihre Partnerschaftsziele und welche Produkte und Dienstleistungen von Discovergy Sie welchen Kunden anbieten wollen.


Als Partner oder Reseller von Discovergy profitieren Sie von unserer innovativen Technik, kundenorientierten Lösungen und flächendeckenden Messstellenbetriebs-Dienstleistungen. Wir bieten Ihnen und Ihren Kunden Transparenz, praxiserprobte Technik, vielfältige Services und Abrechnungsmöglichkeiten.


Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

3. Ich möchte über Discovergy berichten: An wen kann ich mich wenden?

Wir freuen uns sehr, wenn Sie über uns berichten möchten. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an presse@discovergy.com. Oder schauen Sie mal in unseren Pressebereich, unseren Blog oder unser Newsletterarchiv. Dort finden Sie aktuelle Nachrichten und Bildmaterial.

4. Ich möchte für Discovergy arbeiten: Wo kann ich mich bewerben?

Sie haben Interesse, unser Team zu verstärken? Dann schauen Sie gerne mal bei unseren Jobs vorbei. Vielleicht ist etwas passendes für Sie dabei.


Falls nicht, freuen wir uns auch über eine Initiativbewerbung. Erzählen Sie uns, was Sie auszeichnet und senden Sie uns Ihren Lebenslauf mit Angabe Ihres Gehaltswunsches und frühestmöglichen Eintrittstermins. Wenn Sie Entwickler sind, freuen wir uns auch über ein Codebeispiel von Github.