Was Sie über die Smart Meter-Pflicht wissen sollten
Von Martin Jendrischik. Dienstag, 10.10.2016
Der Bundesrat hat im Juli das Gesetz zur „Digitalisierung der Energiewende“ (auch Messstellenbetriebsgesetz, MsbG, genannt) verabschiedet.
Die Prozesse, die das MsbG beschreibt, werden 2017 stufenweise starten.
01.01.2017: moderne Messeinrichtungen müssen verpflichtend eingebaut werden, Strom & Gas.
01.07.2017: bis hier haben alle VNB’s Zeit sich als gMSB zu registrieren. Ab dem 01.07 gibt es somit immer einen gMSB an jeder Messstelle in Deutschland, die nicht durch einen wMSB belegt ist.
01.10.2017: ab hier sollen alle Prozesse im Energiemarkt definiert sein. Hierzu gehören Datenformate zum Datenaustausch, als auch die entsprechenden Spielregeln (WiM, GPKE, GeLi-Gas, MaBiS, etc.)
Ab wann sind Stromkunden zu einem Stromzählerwechsel verpflichtet?
Für Messstellen mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 kWh pro Jahr beginnt die Einführung ab 2017, für Anlagen mit einem Verbrauch von ab 6.000 bis 10.000 kWh pro Jahr ab 2020.
Die Anlagen mit einem Verbrauch von 6–10 tkWh haben ein Wahlrecht. Wenn der gMSB das Roll-Out macht und an einem Industriestandort ebensolche Konsumenten (mit einem Verbrauch von 6–10 tkWh) existent sind, wird er diese mit auf ein intelligentes Messsystem umrüsten und an das Gateway anschließen. Hier entsteht ein neues, anderes Konstrukt. Diese Kunden (6–10 tkWh Verbrauch), die ein iMSys haben, können durch Ihren Lieferanten, natürlich in Abstimmung, auch als Sondervertragskunden geführt werden. Hier besteht die Möglichkeit zu wählen, wie dieser Kunde bilanziert und auch abgerechnet werden möchte, die Wahl besteht zwischen SLP und RLM.
Wer unterstützt Sie bei diesen komplexen Sachverhalten?
§5 und §6 MsbG-E spricht Anschlussnutzern und Anschlussnehmern zu, den Messstellenbetreiber frei zu wählen. Discovergy ist hier ein versierter Partner. Wir von Discovergy setzen uns gerne mit ihnen zusammen, um Ihnen die Finessen und Möglichkeiten dieses Themas zu erläutern. So viel an dieser Stelle: Stromkosten sind ein hoher Anteil der Gesamtenergiekosten und können mit den Smart Metern von Discovergy und der Livetransparenz auf dem Discovergyportal durchschnittlich um rund 15% * gesenkt werden.
Das MsbG schreibt dem Messstellenbetreiber vor, dass der Endkunde monatliche, differenzierte Informationen über seinen Monatsverbrauch an Energie erhalten muss. Discovergy kommt dem, unabhängig von dem Gesetz und aus Überzeugung, schon heute nach.
Mit Discovergy erhalten Sie einen regelmäßigen Überblick über Stromverbrauch und Stromkosten.
Datenschutz wird groß geschrieben
Neben der Verteilung der Kosten gibt es noch einen weiteren Punkt, der im Zuge der „Digitalisierung der Energiewende“ kritisch beäugt wird: Der Datenschutz. Abgesehen davon, dass ein Smart Grid, ein intelligentes Stromnetz, vor Hacker-Angriffen gefeit sein muss, gilt es, jeden einzelnen Konsumenten zu schützen. Wenn das Verbrauchsverhalten der Stromkunden genau aufgezeichnet und analysiert wird, ergibt das höchstsensible Daten. Deswegen ist jeder Messstellenbetreiber zu höchster Transparenz verpflichtet. Den Kunden werden Datenblätter zur Verfügung gestellt, die genauestens den notwendigen Datenverkehr erläutern. Zudem beinhaltet der Gesetzentwurf verbindliche Richtlinien, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen mit Branchenvertretern, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet hat. So wird es ein BSI-Siegel geben, mit welchem nur solche Systeme ausgezeichnet, die die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.
Weitere Updates zum Thema erfahren Sie in diesem Beitrag (Smart-Meter-Pflicht) und auf unserem Blog.
Kategorien: Smart Meter