Was ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende?

Neue Zeiten, erfordern neue Spielregeln. Für den Energiemarkt von morgen versucht das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schon heute Klarheit zu schaffen
Was ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Oft liest man, dass die Zukunft der Energieversorgung in Deutschland insbesondere dezentral und digital sein wird. Dabei beziehen sich Experten mit diesen Aussagen besonders auf die sich wandelnde Energieerzeugung. Stand diese über Jahrzehnte ganz im Zeichen von großen Kraftwerken, wie etwa Stein- und Braunkohlekraftwerken oder auch Atomkraftwerken, wandeln sich die Aussichten hier Schritt für Schritt.

Denn die Energieerzeugung aus Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auch hier gibt es natürlich die großen Parks – die Mehrheit der Photovoltaikanlagen befindet sich allerdings auf Hausdächern. Diese Kapazitäten sind Ausdruck dafür, dass das Energiesystem zunehmend dezentraler wird. Hinzu kommt, dass erneuerbare Energien nicht kontinuierlich eine bestimmte Menge Energie produzieren, sondern speziell von Wetterveränderungen abhängig sind. Die Experten sprechen dabei von fluktuierender Stromerzeugung.

Herausforderung im Millionenmaßstab

Diese fluktuierende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird mit der wachsenden Anzahl an Windkraft- und Photovoltaikanlagen zum Problem, das gelöst werden muss. Abhilfe schafft hier ein Kommunikationsnetz, ein sogenanntes Smart Grid, das Erzeugung und Verbrauch miteinander in Einklang bringt. Um dieses intelligente Stromnetz zu etablieren, ist die Verbreitung von digitalen und vernetzten Messeinrichtungen (sog. intelligente Messsysteme), also den entsprechenden Stromzählern, die unabdingbare Voraussetzung. Und genau deren Einbau regelt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das offiziell als Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen bekannt ist.

Die infrastrukturelle Aufgabe, die das Gesetz zur Energiewende-Digitalisierung leisten muss, ist dabei gewaltig: es geht um 1,5 Millionen Stromerzeuger und Großverbraucher, die miteinander vernetzt werden müssen. Und zwar so, dass der Datenschutz niemals gefährdet ist. Im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende werden auch Kosten für intelligente Messsysteme vorgegeben und sogenannte Preisobergrenzen definiert. Größere Verbraucher und Erzeugungsanlagen, so definiert es der Gesetzgeber, sollen die Ersten sein, die entsprechende Mess- und Steuerungstechnik erhalten. Die Erfahrungen mit diesen Verbrauchern sollen anschließend auf den flächendeckenden Rollout übertragen werden. Neben den grundsätzlichen Zielen, den Datenschutzanforderungen, dem Ablauf des Rollouts und den Preisobergrenzen legt der Gesetzgeber auch technische Anforderungen vor. Ziel ist es, durch verbindliche Schutzprofile und die Umsetzung technischer Richtlinien für die intelligenten Messsysteme Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität sicherzustellen. In diesem Kontext spielt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine zentrale Rolle – diese Institution zertifiziert u.a. die Kommunikations-Gateways, die zentraler Bestandteil der intelligenten Messsysteme sind. Schließlich wird im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ebenfalls noch festgelegt, wer wann auf welche Daten zugreifen darf. So soll die Abrechnung des Verbrauchs beispielsweise automatisiert passieren und künftig auch unterjährig möglich werden. Hierzu braucht der Energielieferant die entsprechenden Verbrauchsdaten, um die Abrechnungen erstellen zu können.

Insgesamt bildet das 2016 verabschiedete Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende also eine wichtige Stütze für die Realisierung der Energiewende. Es regelt den infrastrukturellen Ausbau der intelligenten Messsysteme, die im dezentralen Energiesystem der Zukunft unbedingt notwendig sind.



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Autor: Pablo Santiago

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